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Termine:

xx.01.21 ab 20:00: Treffen Gartenstadt Harlaching in der Cloud

xx.xx.21 ab 19:30: Sitzung Bezirksausschuss Gaststätte Gartenstadt

 

GG Art 14 (2):
Eigentum verpflichtet.
Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Bay. Verf. Art 161 (2):
Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen
Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen,
sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

BauGB § 34 (1):
" ... zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt...; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

BauGB § 172 (1) Nr. 1:
„Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen...
zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets...der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen."

BayBO Art. 81:
„(1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
1. über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern, ..."

 

Aktuell:

Rahmenpläne Gartenstädte: Neue Beschlussvorlage Rahmenpläne; unser eingeflossener Kommentar Rahmenplan und Kommentar Erhaltungssatzung. Und der Abschlussbericht des Stadtplanungsbüros.

So soll die Naupliastr. 108 dann ausschauen. Laut Hallo München kommt ein dm und ein Edeka rein. Also wohl der Niggl von der Ecke vorne. Wär inrteressant wer dann da vorne reingeht. Mit insgesamt dann 4 Supermärkten kann man hier dann schon von einem Einkaufszentrum reden. Und man darf auch gespannt was demnächst gegenüber vom Kircher entwickelt wird!

Das schmucke gelbe Haus in der Autharistr. 20 (samt antikem Gartenhäuschen und stattlichem Ahorn) ist Geschichte! Die übliche hässliche Flachdachschuhschachtel wird nicht lange auf sich warten lassen. Es darf hier in den Rückraum gebaut werden, weil die Behörde sich weigert die antiquierten Baulinien und Grenzen anzupassen. Das ist auch das Problem bei der Naupliastr. 108 oder der Seybothstr. 33.

Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) lässt keine Zweifel aufkommen: Eine Million Arten stehen vor dem Aussterben!

Artenschutz = Klimaschutz: Nur den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren reicht bei weitem nicht. Es ist höchste Zeit für einen globalen Pakt zum Artenschutz. Eine kommunale Grünflächenfunktionsplanung (analog zur Waldfunktionsplanung) könnte, zumindest für Kommunen, ein Erfolg versprechender Weg sein!

Die Auswüchse des planlosen Wachstums sollen in den Gartenstadtgebieten mittels Rahmenplänen in den Griff bekommen werden. Lokalpolitiker sind jedoch skeptisch, wie man am Testgebiet Menterschwaige überall bestaunen kann.

Die Insekten sind alle weg! Aufgeräumte, versiegelte Gärten schaden den Tieren fast ebenso wie die intensive Landwirtschaft! Also Hände weg von Herbiziden, Pestiziden und Dünger! Ein wilder Garten ist wertvoller.

Die Freien Wähler starten ein Bürgerbegehren gegen die "Maßlose Nachverdichtung". Bitte beidseitig ausdrucken und sammeln gehen! Es lohnt sich noch immer!

Schonfrist für das Grün: Und wieder zeigt sich, dass die fortwährende Anwendung des Ausnahmeparagraphs §34 statt einer vernünftigen Bauleitplanung zur einer verantwortungsvollen Stadtplanung nicht genügen kann. Das Bündnis Gartenstadt mahnt seit Jahren eine Aktualisierung der völlig überholten Baulinien zum Schutze gewachsener Grünstrukturen an. Nur weil die Behörde nicht richtig hingeschaut hat, wurden Vorbescheide erteilt, die durch Grünvernichtung und unsinniger Urbanisierung, den Charakter und die Lebensqualität des Viertels massiv beeinträchtigen. Und das obwohl die Bauherren sogar nachgefragt hatten ob hier ein B-Plan nötig sei. Aber das hätte die Behörde ja Geld gekostet. (Vorschlag B-Plan vom Bündnis Gartenstadt)

Anger statt Wohnblocks: Der Verein Gartenstadt Harlaching entwirft ein familienfreundliches Bauprojekt. So kann Nachverdichtung auch gehen. Das Konzept zeigt auf wie das Probengelände des Gärtnerplatz-Theaters verträglich nachverdichtet werden kann und sollte ebenso als Beispiel für andere Grundstücke herangezogen werden. Neben dieser Möglichkeit schlägt der BA auch einen Schulneubau vor. Die Stadt antwortet darauf dass die Schülerzahlen sinken würden.... Gleichzeitig wird aber die planlose wilde UmsichBauerei mit dem ständigen Zuzug begründet. Nicht sehr Vertrauen erweckend solche Aussagen...

Es wird eng: Bei einer Exkursion des Bund Naturschutz wird deutlich wie die Nachverdichtung die Gartenstadt-Viertel verändert. Den Unterschied zwischen Grünwald und Harlaching machen tatsächlich Bebauungspläne aus. Grünwald ist komplett mit einem B-Plan überplant, in Harlaching gibt es kaum welche. War der Behörde zu teuer. Der Unterschied zeigt sich vor allem im vermehrten Erhalt von Grün- und Gebäudestrukturen und, nicht zuletzt, in bis zu einem Drittel günstigeren Immobilienpreisen! Weil Bauträger in Grünwald aufgrund des B-Planes nicht alles abräumen und vergolden können wie in Harlaching, Dank der Untätigkeit der Behörde. Vielen Dank auch!

Auf der Bürgerversammlung des 18. Bezirks 2015 wurde Ensembleschutz für Altharlaching im Bereich von Ulmenstraße, Lindenstraße, Josef-Humar-Straße und Über der Klause beantragt. Der Antrag wurde seitens der Bürgerschaft einstimmig angenommen. Die prompte Antwort vom Denkmalamt war, wie nicht anders zu erwarten, negativ. Alt-Harlaching hätte gar kein erhaltenswertes Ortsbild, zumindest nicht im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Aber 2018 wurde doch noch das Ensemble "Altharlaching" in die Liste des Denkmalamts aufgenommen. Ein großer Erfolg und sehr wichtig! Wenn auch in einigen Fällen (Josef-Humar-Straße) zu spät.

Die Stadtratsvorlage "Gartenstädte" ist im Planungsausschuss behandelt worden. Folgende Änderungsanträge der CSU, der SPD und der Grünen fanden Eingang. So sehen die Pressemitteilungen dazu aus: CSU, SPD, Grüne. Hier der Beschluss. Damit ist zumindest ein wenig Bauleitplanung, wie sie eigentlich vorgeschrieben und auch nötig ist, wieder auf den Weg gebracht. Das ist ein Verdienst der Bürgerinitiativen, die sich seit Jahren mit viel Einsatz engagieren. Wo es aber noch sehr hapert ist der Denkmal- und Ensembleschutz, sowie der Baumschutz und die Versiegelung.

Lesen Sie hier die April Ausgabe der "Standpunkte" vom Münchner Forum, welche sich, aus aktuellem Anlaß, wiederum mit dem Schutz der Gartenstädte, sowie dem öffentlichen Nahverkehr beschäftigt. "Das Unbehagen mit der Dichte" war das Thema im März, ebenso aus aktuellem Anlaß natürlich. Ausführlich dem Thema Gartenstädte widmete sich die Juni Ausgabe des letzten Jahres der Standpunkte.

Requiem für ein anderes Leben: "...Grundhaltung von Immobilien-Konzernen, die mit ihrem völligen Desinteresse für städtische Identität überall soziale Entmischung und urbane Gleichschaltung betreiben." Dem ist wahrlich nichts mehr hinzuzufügen!

Soviel Bäume werden jährlich gefällt! Antwort auf eine Stadtratsanfrage seitens der Grünen.

"Wieviel wird denn nun versiegelt?" fragt man sich. Die Antwort lautet 23800m² pro Woche! Zu finden beim Landesamt für Statistik auf Seite 12. Da bleibt keine Frage offen...

 

Willkommen

 

Der Verein Bürgerinitiative Gartenstadt Harlaching e.V. ist eine parteilose Organisation und widmet sich vor allem dem Erhalt der Eigenart unseres Viertels und der Harlaching eigenen Lebensqualität.

Zukünftige Entwicklung des Ortsbildes

In den letzten Jahren haben wir in Harlaching eine wieder deutlich zunehmende Bautätigkeit zu verzeichnen. Das seitens der Stadt recht laxe Genehmigungsverhalten erlaubt Bauträgern erhebliche Gewinne. Im Moment zählen wir im Bezirksteil Harlaching weit über 20 Bauvorhaben. Hier handelt es sich in 90% der Fälle um Appartmentblöcke mit Luxuswohnungen, meist im einfallslosen Möchtegern-Bauhausstil. Überhaupt scheinen ästhetische Gesichtspunkte keine Rolle mehr zu spielen. Mit der Zerstörung des Ortsbildes geht ein Verlust an Lebensqualität einher den wir nicht weiter hinnehmen wollen.

In den letzten zehn Jahren wurden die Gesetze zugunsten der Investoren und einer maximalen Bebaubarkeit aufgeweicht ("beschleunigt") . So zum Beispiel die Bayerische Bauordnung von 2008. Auch wurde die Gartenstadtsatzung 2004 ersatzlos gestrichen. Der Paragraph im Bundesbaugesetzbuch "... muß sich in die Eigenart des Gevierts einfügen ..." wird ebenfalls so ausgelegt, daß die Gebäudemaße nur innerhalb der Maximalwerte (z.B. Höhe) liegen müssen. Also eben zehn Zentimeter kleiner als das höchste Gebäude im Geviert. Unabhängig davon ist aber die Form! Zehn Zentimeter kleiner als Flachdach ist entschieden wuchtiger als die gleiche Höhe ausgeformt als Giebeldach! Diese Werte können zu allem Überfluß auch noch von verschiedenen Gebäuden herangezogen werden!

Die GFZ, die das Verhältnis der Überbauung eines Grundstücks angibt, hat heute keinerlei einschränkende Wirkung mehr: Steht in näherer Umgebung ein 45m langer Gebäuderiegel mit 2000m² Wohnfläche auf einem 6000m² großen Grundstück (GFZ=0,33), so darf auf das 2000m² messende Baugrundstück ebenfalls so ein Riegel draufgebaut werden, was zu einer GFZ von 1,0 führt!

Fazit ist, dass wir Bürger die Stadt zwingen müssen dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Von sich aus hat sie offensichtlich keinerlei Interesse daran. Es fällt dann oft das Stichwort Nachverdichtung. Nur dass ja gar kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird! Fast ausschließlich Luxuswohnungen des obersten Preissegments werden gebaut. Für Familien mit Kindern völlig uninteressant.

Neben der Verdichtung ist die einhergehende Entgrünung das größte Problem. Im schlechtesten Fall wird bei einem Neubauvorhaben der gesamte Baumbestand entfernt. Gleichzeitig erlaubt aber die Bayerische Bauordnung eine Bebauung bis auf 3,5m an die Grundstücksgrenze heran. Da man aber weder auf die Grundstücksgrenze noch direkt an den Baukörper heran Bäume pflanzen darf oder kann, verschwinden selbige natürlich aus dem Ortsbild.

Ungleichbehandlung von Privatleuten und Investoren

Leider haben wir schon von vielen Betroffenen gehört, dass sie große Probleme mit der LBK bei Neu- oder Anbauten u.ä. haben. Wohingegen Investoren keinerlei Probleme bei der Durchsetzung ihrer Vorstellungen haben. So konnte ein 220cm umfangender Bergahorn zugunsten einer Tiefgaragenentlüftung gefällt werden. Desweiteren erzwang die Aufstellung eines Verkaufspavillons auf dem Grundstück, dass der Baukran auf die Straße ausweichen musste, welche dafür ein Jahr lang bis auf drei Meter gesperrt wird, und das trotz mehrfachem Schulbusverkehr. Die Stadt hatte die Genehmigung für die Baustellenerweiterung tatsächlich erteilt ohne die Verhältnisse vor Ort zu prüfen.

Wenn jemand einen Baum auslichten möchte oder gar fällen, dann ist das durchaus problematisch. Steht ein Baum jedoch einem Bauvorhaben im Weg ist die Fällgenehmigung kein großes Problem. Es geht noch besser: Steht der Baum dessen Wurzelraum in Mitleidenschaft gezogen wird auf dem Nachbarsgrundstück, kann es passieren, dass der Nachbar diesen Baum, sollte er aufgrund der Wurzelschäden ein Sicherheitsrisiko darstellen, auf eigene Kosten fällen muss! Hätte er ihn selbst gefällt, hätte er Strafe zahlen müssen. Wie man es auch dreht und wendet, er zahlt.

Infrastruktur

Wenn man die noch "nachzuverdichtenden" Flächen allein in der Menterschwaige hochrechnet kommt man auf einen geschätzten Bevölkerungszuwachs von mehreren Hundert Personen. Für den gesamten Bezirk wären das mehrere Tausend! Und daß bei einer Kindergartenversorgung von unter 70% und der größten Grundschule Münchens, welche aus allen Nähten platzt! Generell muss festgestellt werden daß die Stadt keine besonders vorausschauende und bürgerfreundliche Planung erkennen läßt. Es wird ein Supermarkt, ohne Nachweis von Parkplätzen, auf einer im Flächennutzungsplan für Erziehung ausgewiesenen Fläche, neben einem bereits existierenden Supermarkt genehmigt; es wird eine Straßenverengung zugunsten einer Baustelle genehmigt, ohne dass der bestehende Schulbusbetrieb berücksichtigt wird; es wird eine Kinderkrippe in einer <5m breiten, hälftig beparkten Straße, direkt neben einem Restaurant genehmigt, und dass offenbar ohne Wissen des Bezirksausschusses. Und die Kinderkrippe Ecke Nauplia-/Bozzaristraße stellt mit einer Überbauung der Grundstücksfläche (GRZ) von ca. 75% und einer GFZ von 1,6 einen neuen, unrühmlichen Rekord auf.

Wir wollen das unser Viertel so lebenswert bleibt wie es ist, und das z.B. die Versorgung mit Kindergartenplätzen oder selbstständigen Bäckern verbessert wird, und man nicht von einem Supermarkt in den nächsten fällt. Die Bebauung muß dem Erhalt der Lebensqualität und des sozialen Umfelds Harlachings gerecht werden. Anzustreben ist eine moderate Bebauung, mit nicht mehr als zwei Stockwerken plus Dachgeschoß, einer Grundstücksüberbauung von nicht mehr als einem Drittel (und zwar inklusive Tiefgarage!), sowie einer Architektur die einer Gartenstadt angemessen ist.