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Termine:

xx.01.21 ab 20:00: Treffen Gartenstadt Harlaching in der Cloud

xx.xx.21 ab 19:30: Sitzung Bezirksausschuss Gaststätte Gartenstadt

 

GG Art 14 (2):
Eigentum verpflichtet.
Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Bay. Verf. Art 161 (2):
Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen
Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen,
sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

BauGB § 34 (1):
" ... zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt...; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

BauGB § 172 (1) Nr. 1:
„Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen...
zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets...der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen."

BayBO Art. 81:
„(1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
1. über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern, ..."

 

Aktuell:

Under construction.

 

Willkommen

 

Der Verein Bürgerinitiative Gartenstadt Harlaching e.V. ist eine parteilose Organisation und widmet sich vor allem dem Erhalt der Eigenart unseres Viertels und der Harlaching eigenen Lebensqualität.

Zukünftige Entwicklung des Ortsbildes

In den letzten Jahren haben wir in Harlaching eine wieder deutlich zunehmende Bautätigkeit zu verzeichnen. Das seitens der Stadt recht laxe Genehmigungsverhalten erlaubt Bauträgern erhebliche Gewinne. Im Moment zählen wir im Bezirksteil Harlaching weit über 20 Bauvorhaben. Hier handelt es sich in 90% der Fälle um Appartmentblöcke mit Luxuswohnungen, meist im einfallslosen Möchtegern-Bauhausstil. Überhaupt scheinen ästhetische Gesichtspunkte keine Rolle mehr zu spielen. Mit der Zerstörung des Ortsbildes geht ein Verlust an Lebensqualität einher den wir nicht weiter hinnehmen wollen.

In den letzten zehn Jahren wurden die Gesetze zugunsten der Investoren und einer maximalen Bebaubarkeit aufgeweicht ("beschleunigt") . So zum Beispiel die Bayerische Bauordnung von 2008. Auch wurde die Gartenstadtsatzung 2004 ersatzlos gestrichen. Der Paragraph im Bundesbaugesetzbuch "... muß sich in die Eigenart des Gevierts einfügen ..." wird ebenfalls so ausgelegt, daß die Gebäudemaße nur innerhalb der Maximalwerte (z.B. Höhe) liegen müssen. Also eben zehn Zentimeter kleiner als das höchste Gebäude im Geviert. Unabhängig davon ist aber die Form! Zehn Zentimeter kleiner als Flachdach ist entschieden wuchtiger als die gleiche Höhe ausgeformt als Giebeldach! Diese Werte können zu allem Überfluß auch noch von verschiedenen Gebäuden herangezogen werden!

Die GFZ, die das Verhältnis der Überbauung eines Grundstücks angibt, hat heute keinerlei einschränkende Wirkung mehr: Steht in näherer Umgebung ein 45m langer Gebäuderiegel mit 2000m² Wohnfläche auf einem 6000m² großen Grundstück (GFZ=0,33), so darf auf das 2000m² messende Baugrundstück ebenfalls so ein Riegel draufgebaut werden, was zu einer GFZ von 1,0 führt!

Fazit ist, dass wir Bürger die Stadt zwingen müssen dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Von sich aus hat sie offensichtlich keinerlei Interesse daran. Es fällt dann oft das Stichwort Nachverdichtung. Nur dass ja gar kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird! Fast ausschließlich Luxuswohnungen des obersten Preissegments werden gebaut. Für Familien mit Kindern völlig uninteressant.

Neben der Verdichtung ist die einhergehende Entgrünung das größte Problem. Im schlechtesten Fall wird bei einem Neubauvorhaben der gesamte Baumbestand entfernt. Gleichzeitig erlaubt aber die Bayerische Bauordnung eine Bebauung bis auf 3,5m an die Grundstücksgrenze heran. Da man aber weder auf die Grundstücksgrenze noch direkt an den Baukörper heran Bäume pflanzen darf oder kann, verschwinden selbige natürlich aus dem Ortsbild.

Ungleichbehandlung von Privatleuten und Investoren

Leider haben wir schon von vielen Betroffenen gehört, dass sie große Probleme mit der LBK bei Neu- oder Anbauten u.ä. haben. Wohingegen Investoren keinerlei Probleme bei der Durchsetzung ihrer Vorstellungen haben. So konnte ein 220cm umfangender Bergahorn zugunsten einer Tiefgaragenentlüftung gefällt werden. Desweiteren erzwang die Aufstellung eines Verkaufspavillons auf dem Grundstück, dass der Baukran auf die Straße ausweichen musste, welche dafür ein Jahr lang bis auf drei Meter gesperrt wird, und das trotz mehrfachem Schulbusverkehr. Die Stadt hatte die Genehmigung für die Baustellenerweiterung tatsächlich erteilt ohne die Verhältnisse vor Ort zu prüfen.

Wenn jemand einen Baum auslichten möchte oder gar fällen, dann ist das durchaus problematisch. Steht ein Baum jedoch einem Bauvorhaben im Weg ist die Fällgenehmigung kein großes Problem. Es geht noch besser: Steht der Baum dessen Wurzelraum in Mitleidenschaft gezogen wird auf dem Nachbarsgrundstück, kann es passieren, dass der Nachbar diesen Baum, sollte er aufgrund der Wurzelschäden ein Sicherheitsrisiko darstellen, auf eigene Kosten fällen muss! Hätte er ihn selbst gefällt, hätte er Strafe zahlen müssen. Wie man es auch dreht und wendet, er zahlt.

Infrastruktur

Wenn man die noch "nachzuverdichtenden" Flächen allein in der Menterschwaige hochrechnet kommt man auf einen geschätzten Bevölkerungszuwachs von mehreren Hundert Personen. Für den gesamten Bezirk wären das mehrere Tausend! Und daß bei einer Kindergartenversorgung von unter 70% und der größten Grundschule Münchens, welche aus allen Nähten platzt! Generell muss festgestellt werden daß die Stadt keine besonders vorausschauende und bürgerfreundliche Planung erkennen läßt. Es wird ein Supermarkt, ohne Nachweis von Parkplätzen, auf einer im Flächennutzungsplan für Erziehung ausgewiesenen Fläche, neben einem bereits existierenden Supermarkt genehmigt; es wird eine Straßenverengung zugunsten einer Baustelle genehmigt, ohne dass der bestehende Schulbusbetrieb berücksichtigt wird; es wird eine Kinderkrippe in einer <5m breiten, hälftig beparkten Straße, direkt neben einem Restaurant genehmigt, und dass offenbar ohne Wissen des Bezirksausschusses. Und die Kinderkrippe Ecke Nauplia-/Bozzaristraße stellt mit einer Überbauung der Grundstücksfläche (GRZ) von ca. 75% und einer GFZ von 1,6 einen neuen, unrühmlichen Rekord auf.

Wir wollen das unser Viertel so lebenswert bleibt wie es ist, und das z.B. die Versorgung mit Kindergartenplätzen oder selbstständigen Bäckern verbessert wird, und man nicht von einem Supermarkt in den nächsten fällt. Die Bebauung muß dem Erhalt der Lebensqualität und des sozialen Umfelds Harlachings gerecht werden. Anzustreben ist eine moderate Bebauung, mit nicht mehr als zwei Stockwerken plus Dachgeschoß, einer Grundstücksüberbauung von nicht mehr als einem Drittel (und zwar inklusive Tiefgarage!), sowie einer Architektur die einer Gartenstadt angemessen ist.